Camping Zeeburg Amsterdam

Umweltzone

Umweltzone

Wohnmobile und Camper mit Dieselmotor dürfen die Umweltzone nur befahren, wenn sie mindestens die Emissionsklasse Euro 5 haben.

Die Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs finden Sie auf dem Zulassungsschein (Fahrzeugschein). So können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen für die Umweltzone erfüllt.

Wenn Sie Camping Zeeburg mit einem Diesel-Wohnmobil oder Camper mit Emissionsklasse 1, 2, 3 oder 4 besuchen, können Sie eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung beantragen (für An- und Abreisedatum). Diese Genehmigung wurde speziell für die Amsterdamer Campingplätze für den An- und Abreisetag entwickelt.

(Hinweis: Niederländische Fahrzeuge müssen bei der RDW (Niederländische Zulassungsstelle) registriert sein und über einen SA-Code verfügen.)

Tagesgenehmigung beantragen

Eine Tagesgenehmigung für Ihren Aufenthalt auf Camping Zeeburg ist am Anreise- und am Abreisetag gültig. Zwischenzeitlich darf das Fahrzeug nicht in der Umweltzone genutzt werden. Ihre Tagesgenehmigung(en) können Sie unter ontheffingen.amsterdam.nl/camping/ beantragen.

Für den Antrag wird Folgendes benötigt:

  • der individuelle Code (Anfrage über via info@campingzeeburg.nl), den Sie von Ihrem Campingplatz erhlaten
  • Ihr Kennzeichen
  • Ihr Ankunftsdatum und das Datum Ihrer Abreise

Ihre befristete Tagesgenehmigung können Sie ab drei Monaten im Voraus beantragen. Sie können Ihre Tagesgenehmigung bis zum Tag Ihrer Ankunft (bis 23:59 Uhr an diesem Tag) beantragen. Im Anschluss an die Beantragung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung. Die Tagesgenehmigung für Ihr Wohnmobil ist bis zum darauffolgenden Morgen um 06.00 Uhr gültig. Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig €11,70.

Tip! warten Sie so lange wie möglich, bevor Sie die Befreiung beantragen, da eine Anpassung der Termine nicht möglich ist.

 

Umweltzone für Personenkraftwagen

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Diesel-Pkw der Emissionsklasse 4 oder niedriger nicht mehr in der Umweltzone (innerhalb der A10-Ringstraße) fahren. Das bedeutet, dass nur noch Diesel-Pkw der Emissionsklasse 5 oder höher in die Umweltzone einfahren dürfen. Auch Pkw, die mit anderen fossilen Kraftstoffen betrieben werden, sind weiterhin willkommen.